Anlagen durch politisch exponierte Personen (PEP) sind bei einzelnen Partnerbanken möglich.
Ob eine Anlage akzeptiert wird, entscheidet ausschließlich die jeweilige Partnerbank.
Warum ist eine Entscheidung der Partnerbank erforderlich?
Partnerbanken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei politisch exponierten Personen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden
Ob eine Anlage ermöglicht wird, hängt von der Einzelfallentscheidung der Bank ab
Raisin kann nicht im Voraus prüfen, ob eine Anlage durch eine PEP akzeptiert wird
Wer gilt als politisch exponierte Person (PEP)?
Als politisch exponierte Personen zählen:
Personen, die ein hochrangiges öffentliches Amt auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausüben oder ausgeübt haben
Personen, die ein öffentliches Amt unterhalb der nationalen Ebene mit vergleichbarer politischer Bedeutung ausüben oder ausgeübt haben
Enge Familienmitglieder dieser Personen (z. B. Ehepartner, Kinder, Eltern)