Wie erfolgt die Besteuerung von Zinseinkünften bei Festgeldanlagen aus dem EU-Ausland für Sparer mit Wohnsitz in Österreich?
Die Besteuerung von Zinseinkünften privater Sparer ist innerhalb der EU weitgehend harmonisiert.
Daher erfolgt die Besteuerung bei einer Anlage im EU-Ausland grundsätzlich in gleicher Höhe wie bei einem Festgeld in Österreich.
Möglicher Unterschied: Quellensteuer
-
Je nach Land kann eine Quellensteuer im Ausland einbehalten werden
-
Diese ist in Österreich anrechenbar und wird bei der Angabe in Ihrer Einkommensteuererklärung automatisch berücksichtigt
-
Dadurch erfolgt die Besteuerung inhaltlich und rechnerisch analog zu einer Anlage in Österreich
Hinweis:
In Einzelfällen kann ein kostenloser Nachweis über Ihre steuerliche Ansässigkeit in Österreich erforderlich sein.
Alle Details und Unterlagen hierzu erhalten Sie vor Abschluss des Festgeldes.
Steuerunterlagen nach Fälligkeit
-
Nach Fälligkeit Ihres Festgeldes erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise
-
Diese stehen Ihnen in Ihrem Raisin-Onlinebanking zum Download bereit
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie hier: https://www.raisin.com/de-at/steuer/